Die Stiftung Parco del Piano di Magadino hat dem Büro Oikos – Consulenza e ingegneria ambientale Sagl aus Bellinzona den Auftrag zur Planung von Aufwertungsmaßnahmen für das Moor von nationaler Bedeutung Vigna Lunga-Trebbione, Objekt Nr. 2305, erteilt. Die Maßnahme wurde vom Kanton, den Gemeinden, dem Bund und der Stiftung Blue Planet Virginia Böger finanziert.
Das Naturschutzgebiet Vigna Lunga-Trebbione stellt dar, was von einem alten Altarm des Flusses Ticino übrig geblieben ist. Das Schutzgebiet erstreckt sich zwischen dem hochwasserfreien Damm und dem Hauptkanal am linken Ufer, der die südliche Grenze bildet. Der übrige Perimeter ist durch Mähwiesen und Ackerland gekennzeichnet. Ein kleiner See anthropogenen Ursprungs befindet sich im Zentrum des Schutzgebiets, während eine bedeutende Fläche im westlichen Teil in ein Lager für Pflanzenmaterial und einen unbefestigten Platz umgewandelt wurde.
Generell wurde im Moor eine fortschreitende Verlandung der Sumpflebensräume beobachtet, mit der daraus folgenden Ersetzung hygrophiler Arten durch mesophile und ruderale Arten, was zu einer Banalisierung der Habitat- und Florenvielfalt führte. Dieser Prozess betraf sowohl die Waldflächen als auch die offenen Flächen und wurde durch das Eindringen und die Ausbreitung invasiver Neophyten verschärft, wie etwa des Bambus (Phyllostachis viridiglaucescens), der monospezifische Bestände bildet, und des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera), das in allen Habitattypen mit Ausnahme der geschlosseneren und schattigeren Wälder weit verbreitet ist.
Dieser Zustand der Degradierung wurde bereits im Datenblatt RN 297 aufgezeigt, weshalb die Qualität des Naturschutzgebiets als unzureichend beurteilt wird. Das Vorhandensein eines weitgehend zerstörten Bereichs, das Fehlen trophischer Pufferzonen, der hohe Grad der Verlandung und das Vorhandensein einer Wasserfläche, die für die Fortpflanzung der Amphibienfauna wenig funktional ist (Vorhandensein von Fischen), sind stark beeinträchtigende Faktoren. Darüber hinaus ist die Bewirtschaftung des Entwässerungskanals, der das Schutzgebiet durchquert, nicht den Zielen des Naturschutzes angemessen.